… und Antworten auf allgemeine Fragen

Was macht der Ortsbeirat?
Gemäß des Kommunalwahlrechtes von Rheinland-Pfalz ist der Ortsbeirat ”zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, zu hören, insbesondere zum Entwurf des Haushaltsplans (§ 75 GemO). Er hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk angehen. Er hat zu denjenigen Fragen Stellung zu nehmen, die ihm von der Gemeindevertretung oder vom Gemeindevorstand vorgelegt werden. Weitere Aufgaben können dem Ortsbeirat widerruflich von der Gemeindevertretung übertragen werden. Den Ortsbeiräten werden die zur Erledigung ihrer Aufgaben nötigen Finanzmittel zur Verfügung gestellt.”.

Wieviele Stimmen habe ich?

Der Ortsbeirat Giershofen hat sieben Sitze – deswegen kann man bei der Ortsbeiratswahl bis zu sieben Kreuze auf dem Wahlzettel machen.


Wer darf den Ortsbeirat wählen?

Grundsätzlich jede und jeder, die/der die folgenden drei Voraussetzungen erfüllt:
• Bürgerin/Bürger eines Landes der Europäischen Union
• am Wahltag mindestens 18 Jahr alt
• Am Wahltag mindestens seit drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Giershofen gemeldet

Wo wird gewählt?

Das Wahllokal für den Wahlbezirk Giershofen befindet sich im Dorfgemeinschaftshaus, Raiffeisenstraße.
Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit zur Briefwahl oder zur Stimmabgabe in der angegebenen First in der Verbandsgemeindeverwaltung.

Informationen zur Europa- und Kommunalwahl 2024

Auf den nachfolgenden Webseiten sind die Informationen der offiziellen Stellen zu finden.

Informationen zur Kommunalwahl:

Informationen zur Europawahl: